![]() Hochwasserschutz Der Hochwasserschutz ist eine freiwillige Aufgabe des Ochtumverbandes, die sich aus dem Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit der Satzung des Ochtumverbandes herleitet. Dabei beschränkt sich der Hochwasserschutz auf einzelne Maßnahmen, für die im Vorfeld ein gesondertes Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) durchgeführt wurde. So ist der Ochtumverband generell nur soweit für die Aufgabe „Hochwasserschutz“ zuständig, wie von den Verbandsgremien ausdrücklich nach einem vorliegenden Plan genehmigt. Grundsätzlich kann der Hochwasserschutz –insbesondere für gefährdete besiedelte Bereiche– im Rahmen verschiedener Maßnahmen sichergestellt werden. So kann z.B. die hydraulische Leistungsfähigkeit des Gewässer, also die Wassermenge, die pro Zeiteinheit abgeführt wird, durch entsprechende bauliche Veränderungen (z.B. Rückverlegung vorhandener Verwallungen/Deiche) erhöht werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, das anfallende Wasser, welches nicht schadlos abgeführt werden kann in einem Hochwasserrückhaltebecken zwischenzuspeichern. D.h., dass nur soviel Wasser in das hochwassergefährdete Gebiet abgegeben wird, wie dort ohne Schäden zu verursachen durchgeleitet werden kann. Alles andere Wasser wird im Hochwasserrückhaltebecken zunächst gespeichert und bei Abklingen der Hochwasserwelle dosiert in den Unterlauf aus dem Becken abgegeben. Häufig ist aber auch eine Kombination von Gewässerausbau und Hochwasserrückhaltung möglich. Selbstverständlich sind bei solchen Planungen naturschutzfachliche Belange zu berücksichtigen. So wird vom Ochtumverband zur Zeit der Hochwasserschutz an der Delme für die Stadt Delmenhorst durch die Her- stellung des Hochwasser- rückhaltebeckens Delmenhorst / A 28 neu beordnet. Der Bau von Hochwasserschutz- maßnahmen erfolgt in der Regel durch Dritte (Land Nieder- sachsen, Bund und EU sowie durch den sogenannten Vorteilhabenden). Vorteilhabender ist regelmäßig die vor Hochwasser geschützte Stadt oder Gemeinde. Die finanzielle Bezuschussung von Hochwasserschutzmaßnahmen erfolgt nach besonderen Förderrichtlinien. Delme: Hochwasser im Bereich Schlutter ![]() Klosterbach: Hochwasser im Bereich der Gemeinde Stuhr Aufgaben ![]() ![]() Besucher |