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Landschaftspflege
 
Die Landschaftspflege ist eine freiwillige Aufgabe des Ochtumverbandes, die sich aus dem Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit der Satzung des Ochtumverbandes herleitet. Dabei beschränkt sich die Landschaftspflege auf einzelne Maßnahmen, für die im Vorfeld ein gesondertes Genehmigungsverfahren durchgeführt wurde. So ist der Ochtumverband generell nur soweit für die Aufgabe „Landschaftspflege“ zuständig, wie von den Verbandsgremien ausdrücklich nach einem vorliegenden Plan genehmigt.

So könnte der Verband z.B. die Pflege und Entwicklung von Stillgewässern (Biotoppflege) oder das Wassermanagement für Schutzflächen übernehmen, sofern hierfür entsprechende Drittmittel zur Verfügung gestellt werden.
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Delme - Bereich Harpstedt
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