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Erläuterung zu den Beiträgen (Veranlagungsregelungen) für Mitglieder des Ochtumverbandes

Gemäß des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) sind die jeweiligen Eigentümer der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke Mitglied in einem der 109 Verbände in Niedersachsen. Nach § 28 Abs. 1 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) sind die Verbandsmitglieder verpflichtet, dem Verband Beiträge (Verbandsbeiträge) zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

Der Verbandsbeitrag zum Ochtumverband bestimmt sich nach § 34 der Satzung i.d.F. vom 15.12.2009. Er setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag (Flächenbeitrag) und dem in Hektargleichwert umgerechneten Erschwerniszuschlag. Dieser bemisst sich für bebaute Grundstücke für je 10.000 M Friedensbrandkassenwert (1914) wie 1 ha Grundfläche und dient als Ausgleich für die von bebauten und befestigten Flächen ausgehende Mehrbelastung der Gewässer. Die z.B. von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen ausgehende Gewässerbelastung mach dagegen nur einen Bruchteil dessen aus.

Ab dem Haushaltsjahr 2023 beträgt der Hebesatz 12,90 Euro pro ha (bis dato 9,90 Euro/ha).

Download Lastschriftformular / Informationen zur Beitragshebung 2023:

Datei: Formular Lastschriftmandat

Datei: Informationsblatt nach Artikel 13 DSGVO zur Einwilligung eines SEPA - Lastschriftmandates

Datei: Allgemeine Informationen zur Beitragserhöhung auf 12,90 €/ha für das Jahr 2023

Berechnungsbeispiel

Grundfläche des Grundstückes =
1176 qm; = 0,1176ha
Friedensbrandkassenwert 1914 =
21.800 M (Erschwernis)
Somit entsprechen 21.800 M umgerechnet 2,18 Beitragshektar
 
Grundfläche: 0,1176 ha
Erschwernis: 2,1800 ha
Zusammen  : 2,2976 ha
 
Satzungsgemäß erfolgt eine Rundung der Beitragsgröße auf ½ Hektar, die den pauschalierten Hebungskosten entspricht und je Mitglied unabhängig von der Höhe des Beitrages anfällt.

Der Beitragssatz pro Hektar für das Haushaltsjahr 2023 beträgt 12,90 €/ha.

 

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