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Gewässerunterhaltung

In Niedersachsen gibt es ein weitverzweigtes Netz von Flüssen, Bächen und Gräben (insgesamt rd. 30.000 Km Gewässer II. Ordnung). Diese Gewässer haben die Aufgabe, das anfallende Niederschlagswasser, welches nicht verdunstet, versickert oder von den Pflanzen während der Vegetationsperiode benötigt wird, in die Nordsee abzuführen. Damit die schadlose Abführung dieses Wassers reibungslos funktioniert, müssen die Gewässer regelmäßig von Pflanzen, Sandablagerungen und anderen Abflusshindernissen (z.B. umgestürzte Bäume) gesäubert (unterhalten) werden.

Die regelmäßige Gewässerunterhaltung ist somit für die Aufrechterhaltung der notwendigen Entwässerung (Vorflut) zwingend erforderlich und nicht zuletzt aus diesem Grund gemäß Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) eine öffentlich rechtliche Verbindlichkeit, die in Niedersachsen für die Gewässer II. Ordnung von den Unterhaltungsverbänden wahrzunehmen ist.

Neben der Abführung des Wassers haben die Fließgewässer eine wichtige Rolle aus naturschutzfachlicher Sicht. So geben die Fließgewässer einer umfangreichen Flora und Fauna ein Zuhause. Um den naturschutzfachlichen und den wasserwirtschaftlichen Ansprüchen gerecht zu werden, stellt der Ochtumverband jährlich Unterhaltungspläne auf, die mit den Unteren Naturschutz- und Unteren Wasserbehörden abgestimmt sind. Ferner werden die anerkannten Naturschutzverbände auf deren Wunsch über die beabsichtigten Maßnahmen informiert. 

Mähkorbeinsatz am Wiekhorner Wasserzug in Delmenhorst
Mähkorbeinsatz am Wiekhorner Wasserzug in Delmenhorst

Schlepper mit Schlegelmäher an der Schorlingborsteler Beeke in Bassum - Albringhausen
Schlepper mit Schlegelmäher an der Schorlingborsteler Beeke in Bassum - Albringhausen