Gesetzliche Grundlagen
 
Die gesetzlichen Grundlagen des Ochtumverbandes basieren sowohl auf bundes- als auch auf landessrechtlichen Vorschriften. Nach Bundesrecht ist das Wasserhaushaltsgesetz  (WHG) sowie das Wasserverbandsgesetz  (WVG) maßgebend. Das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) sowie das Ausführungsgesetz zum WVG bilden die gesetzliche Grundlage für das Tun und Handeln der Unterhaltungsverbände in Niedersachsen nach Landesrecht.
Der Verband wurde formell durch das NWG als Unterhaltungsverband Nr. 63 für die Gewässer II. Ordnung gegründet und das Verbandsgebiet gesetzlich festgelegt. Die erste  Satzung wurde von der Bezirksregierung Weser-Ems als damalige Aufsichtsbehörde des Verbandes am 08.03.1962 erlassen.
 
Die Umgestaltung in einen Unterhaltungs- und Ausbauverband erfolgte am 27.02.1964. Mit der Umgestaltung wurde der Ochtumverband Rechtsnachfolger der bis dahin im Verbandsgebiet bestehenden Wasserachten und Unterverbände (z.B. Delmenhorster Wasseracht).
 
Die Satzung vom 27.02.1964 mit Änderung vom 11.10.1982 wurde inzwischen den
geänderten gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Die derzeit gültige Fassung ist am 14.12.2006 in Kraft getreten.
KlosterbachBereichBassumMuehlenstau
Klosterbach im Bereich Bassum,
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