Herzlich willkommen
Wir sind für Sie telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar (Tel.: 0424492680) Gerne können Sie uns Ihr Anliegen aber auch an folgende E-Mailadresse senden: info@ochtumverband.de
Für das SEPA - Formular bitte hier klicken
Informationsblatt nach Art. 13 DSGVO (Einwilligung zum SEPA Lastschriftmandat)
100 Jahre Oldenburgische Geestwasserachten
Zwei der vielen Rechtsvorgänger des Ochtumverbandes, nämlich die Delmenhorster Wasseracht und die Stenumer Wasseracht, wurden im Jahr 2022 zusammen mit den anderen Geestwassserachten des alten Oldenburger Landes 100 Jahre alt. Aus diesem Anlass haben die Verbände eine Jubiläumsinternetseite angefertigt. Entsprechende Informationen finden Sie hier:
100 - Jahre Geestwassergenossenschaften
Gewässerkarten
Mit einem Klick auf die untenstehende Karte (oder hier) gelangen Sie zum Umweltkartenserver des Landes Niedersachsen mit der Übersicht der Gewässer II. und III. Ordnung
Liebe Gäste
Als Vorsteher des Verbandes begrüße ich Sie ganz herzlich und lade Sie zu einem virtuellen Gang durch den Ochtumverband ein. Ich freue mich, wenn Sie sich auf unserer Internetseite umschauen und Sie sich über die Aufgaben und Organisation des Verbandes informieren möchten.
Wenn Sie weitergehende Informationen rund ums Gewässer oder über die zu leistenden Verbandsbeiträge wünschen, dann scheuen Sie sich nicht, uns einfach anzurufen. Wir werden versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.
Und nun viel Spaß beim Durchstöbern unserer Internetseiten wünscht Ihnen
Ihr
Gerold Schnier
Verbandsvorsteher
Aufgaben
Dem Ochtumverband fallen mannigfaltige Aufgaben zu, von der Entwässerung bis zum Umweltschutz.
erfahren Sie mehrRechtliches
Die Aufgaben und Pflichten des Verbandes sind genau geregelt. Hier finden Sie auch die Satzungen.
erfahren Sie mehrBeitragswesen
Sie möchten wissen, wie sich der Beitrag berechnet und was Sie an Beiträgen entrichten müssen?
erfahren Sie mehrHäufig gestellte Fragen (kurz und knapp beantwortet):
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Wieso bin ich eigentlich Mitglied im Ochtumverband?
Weil Sie Eigentümer eines Grundstückes in unserem Verbandsgebiet sind. Gemäß Wasserverbandsgesetz § 4 bzw. "Niedersächsisches Wassergesetz § 64 Abs. 1 (NWG) sind Sie somit "dingliches" Mitglied. Es handelt sich also um eine Pflichtmitgliedschaft, die an das Eigentum gebunden ist. Eine Kündigung oder Austritt ist folglich nicht möglich. Die Mitgliedschaft erlischt aber, mit der Abgabe / Verkauf des im Verbandsgebiet befindlichen Eigentums.
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Wofür zahle ich den Beitrag und was macht der Ochtumverband eigentlich?
Der Ochtumverband ist für die Unterhaltung der Gewässer II. und diverser Gewässer III. Ordnung zuständig. Ziele sind der ungehinderte Wasserabfluss für die Oberflächenentwässerung, der Hochwasserschutz sowie die Landschafts- und Gewässerpflege unter Berücksichtigung der aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie resultierenden Anforderungen. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist mit Kosten verbunden. Diese Kosten (Fahrzeuge, Geräte und Personal für die Gewässerunterhaltung, Instandhaltung von Bauwerken, Betrieb der Schöpfwerke, usw.) werden als öffentliche Last auf die Eigentümer der im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke verteilt.
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Was muss ich tun, wenn ich Grundbesitz verkauft habe?
Der Ochtumverband erhält über die Katasterverwaltung Mitteilungen über Eigentümerwechsel bzw. Flächenveränderungen. Für die Beitragshebung ist der 31.12. des Vorjahres maßgeblich, d. h. wer dann im Liegenschaftsbuch steht ist zahlungspflichtig für den Jahresbeitrag. Abweichende Regelungen können natürlich zwischen Käufer und Verkäufer getroffen werden, befreien aber nicht von der Zahlungspflicht.
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Was sind Erschwernisse?
Ein Erschwernisbeitrag ist vom Mitglied zusätzlich zum normalen Flächenmaßstab dann zu zahlen, wenn Besonderheiten des Grundstücks zu einem verstärkten oder erhöhten Wasserabfluss führen. Dies ist insbesondere bei versiegelten (bebauten) Grundstücken der Fall. Die Verdichtung bzw. Versiegelung der Erdoberfläche hat zur Folge, dass Wasser nicht normal versickern und verdunsten kann, wie es bei „grünen“ (= unbebauten) Grundstücken möglich ist. Dadurch entsteht ein erhöhter Unterhaltungsaufwand.
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Mein Regenwasser verrieselt in meinem Garten, außerdem liegt es an keinem Gewässer. Warum muss ich auch den Beitrag zahlen?
Durch den Grundwasserabfluss landet auch das Wasser von Ihrem Grundstück schlussendlich in unseren Gewässern, für deren ordnungsgemäßen Wasserabfluss wir sorgen.
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Ist der Beitrag monatlich zu zahlen?
Nein. Es handelt sich um einen Jahresbeitrag. Der Bescheid kommt auch nur einmal im Jahr.
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Ich habe mein Haus verkauft. Warum bekomme ich noch den aktuellen Beitragsbescheid?
Stichtag für die Beitragshebung sind die Eigentumsverhältnisse bzw. der Katasterstand am 31.12. des Vorjahres, vgl. § 35 der Verbandssatzung. Das heisst, wenn Sie z.B. ihr Haus im November verkauft haben, aber am 31.12. noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, erhalten Sie von uns den Bescheid und sind auch noch zahlungspflichtig. Eine Verrechnung der Beiträge im Jahr findet durch den Verband nicht statt. Sie können hier aber selbst eine Verrechnung mit dem Käufer vornehmen.
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Kann ich mein Sepa-Mandat auch telefonisch erteilen?
Nein, das geht leider nicht. Das Sepa-Mandat bedarf der Schriftform. Sie können es uns aber auch gerne per Fax an die Fax-Nr. 04244/1613 schicken. Das Formular (pdf - Datei) können Sie beispielsweise untenstehend herunterladen.
Das Logo "Pro Gewässer - Wir kümmern uns" ist eine Initiative des Deutschen Bundes der verbandlichen Wasserwirtschaft e.V. Die Wasser- und Bodenverbände in Deutschland sind grundsätzlich in Landesverbänden organisiert. Diese haben sich unter dem Dach des Deutschen Bundes der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. (DBVW) zusammengefunden, um deutschlandweit ihre Interessen zu bündeln und die Öffentlichkeit über die Arbeit des Wasserverbandswesens zu informieren.
Mit der Initiative "Pro Gewässer" soll der Blick auf die Arbeit der Verbände gelenkt werden. "Pro Gewässer - Wir kümmern uns" und das schon seit Jahrhunderten. Unauffällig, aber unverzichtbar.
In zahlreichen Bundesländern hat jeder Grundeigentümer entweder direkt als Mitglied oder aber über seine Kommune Teilhabe am örtlichen Wasser- und Bodenverband, der als Selbstverwaltungsorgan für die Solidargemeinschaft die Deiche, Gewässer und Schöpfwerke in Ihrer Heimat/Region unterhält.
Wir halten es für selbstverständlich, dass nach einem kräftigen Regenguss das Wasser im Boden verschwindet und - eines Tages - dem Meer zufließt. Ein ewiger Kreislauf. Nachdem er in der Erde versickert ist, speist der Regen wieder unsere Bäche, Seen und Flüsse. Sammelt sich in den Meeren, um letztlich wieder aufzusteigen und erneut Wasser zu spenden.
Doch bis dahin ist es ein langer Weg.
Damit das Wasser immer möglichst schadlos fließen kann, müssen unsere Gewässer in Funktion gehalten werden. Diese Unterhaltung wird seit Jahrhunderten von Wasser- und Bodenverbänden wahrgenommen.