18. Feb. 2026

Bekanntmachung der Ausschusswahlen für die Wahlperiode 01.04.2026 bis 31.03.2031

Amtliche Bekanntmachung

 

Betr.: Neuwahl der Ausschussmitglieder des Verbandes

Die Wahlperiode der bisherigen Ausschussmitglieder endet mit den Neuwahlen am 31.03.2026. Aus diesem Grund werden die Mitglieder in den nachfolgend aufgeführten Wahlbezirken gemäß § 12 der Satzung i. d. F. vom 18.12.2024 hiermit zur Mitgliederversammlung am 19.03.2026 geladen.

 

Die Mitgliederversammlung findet am

 

Donnerstag, den 19.03.2026 um 10:00 Uhr

in der Werkhalle des Ochtumverbandes, Danziger Str. 3, 27243 Harpstedt statt.

 

 Aus Gründen der Geschäftserleichterung werden alle Wahlbezirke zu einer Mitgliederversammlung zusammengefasst, wobei die Wahlen je Wahlbezirk separat durchgeführt werden.

Tagesordnung

         1. Feststellung der Beschlussfähigkeit

         2. Vorstellung der Verbandsaufgabe

         3. Wahl der Ausschussmitglieder (wahlbezirksweise)

         4. Anfragen und Anregungen

         5.Verschiedenes

Wahlbezirk 1, umfassend das Verbandsgebiet in den Gemarkungen Ganderkesee, Schönemoor und Dötlingen

Wahlbezirk 2, umfassend das Verbandsgebiet in der Gemarkung Delmenhorst (Stadt Delmenhorst ohne Hasbergen)

Wahlbezirk 3, umfassend das Verbandsgebiet in den Gemarkungen Altenesch, Hasbergen und Stuhr

Wahlbezirk 4, umfassend das Verbandsgebiet in den Gemarkungen Harpstedt, Horstedt, Prinzhöfte und Klein Henstedt

Wahlbezirk 5, umfassend das Verbandsgebiet in den Gemarkungen Groß Ippener und Dünsen

Wahlbezirk 6, umfassend das Verbandsgebiet in den Gemarkungen Groß Mackenstedt, Heiligenrode, Fahrenhorst, Kirchseelte, Klosterseelte und Nordwohlde

Wahlbezirk 7, umfassend das Verbandsgebiet in den Gemarkungen Beckeln, Gr. Köhren, Kl. Köhren und Winkelsett

Wahlbezirk 8, umfassend das Verbandsgebiet in den Gemarkungen Hollwedel, Gr. Ringmar und Groß Henstedt

Wahlbezirk 9, umfassend das Verbandsgebiet in den Gemarkungen Twistringen,

Abbenhausen, Altenmarhorst, Mörsen, Scharrendorf und Stelle

Wahlbezirk 10, umfassend das Verbandsgebiet in den Gemarkungen Bassum, Stühren, Osterbinde, Eschenhausen, Albringhausen, Bramstedt und Schorlingborstel

Wahlbezirk 11, umfassend das Verbandsgebiet in den Gemarkungen Apelstedt, Wedehorn, Nienstedt, Hallstedt, Sudwalde, Mallinghausen, Menninghausen, Schwaförden, Scholen, Neuenkirchen und Cantrup

 

Wahlberechtigt sind die Verbandsmitglieder, d.h. die Eigentümer der im betr. Wahlbezirk belegenen Grundstücke. Bevollmächtigte Vertreter sind wahlberechtigt, niemand kann jedoch mehr als zwei weitere Mitglieder vertreten. Das Stimmverhältnis ist dem Beitragsverhältnis gleich, jedoch hat niemand mehr als 2/5 aller Stimmen (§ 49 Abs. 2 WVG).

Wählbar ist jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied.

In den Wahlbezirken 1 und 2 sind je zwei Ausschussmitglieder und zwei Stellvertreter, in den Wahlbezirken 3 bis 11 je ein Ausschussmitglied und ein Stellvertreter zu wählen.

 

Damit seitens der Geschäftsstelle des Ochtumverbandes die Mitgliederversammlung gut vorbereitet werden kann, wird dringend um Anmeldung gebeten (Tel.: 04244/9268-0, E-mail: info@ochtumverband.de).

 

Harpstedt, den 18.02.2026                     Gerold Schnier,Verbandsvorsteher

 


Datei:
Amtliche Bekanntmachung der Ausschusswahlen am 19.03.2026 zum Download


2025 - 2026

Vergebene Aufträge gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (ex-post-Transparenz)

Gem. § 30 Abs. 1 UVgO müssen öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung bei einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb Mindestangaben zu den vergebenen Aufträgen veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet.

Der Ochtumverband (Wasser- und Bodenverband, Danziger Str. 3, 27243 Harpstedt, hat in den vergangenen drei Monaten folgende Aufträge vergeben:

 

Beauftragtes Unternehmen Verfahrensart Art und Umfang der Leistung    Zeitraum der Leistungserbringung
Tischlerei Mahlstedt GmbH  Co. KG beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Energetische Sanierung des Geschäftsstellengebäudes des Ochtumverbandes - Austausch der Fenster und Türen der thermischen Gebäudehülle ab 23.02.2026
Norbert Weniger Dach- und Fassadenbau GmbH beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Energetische Sanierung des Geschäftsstellengebäudes des Ochtumverbandes - Zimmerer und Dachdeckerarbeiten ab 06.04.2026
       

 



03. Jan 2026

Hochwasserschutz an der Delme für die Stadt Delmenhorst (Erneuerung der Delmedeiche)

Der Ochtumverband und die Stadt Delmenhorst verbessern den Hochwasserschutz an der Delme zwischen der Autobahn 28 und den Graft - Parkanlagen durch Deichbaumaßnahmen auf rd. 1,5 Km Länge (Erneuerung der Delmedeiche). Der Hochwassserschutz wird nach Abschluss der Maßnahme für eine 100 - jährliches Hochwasserereignis sichergestellt sein.

 

Die Maßnahme wird aus Mitteln der Europäischen Union und das Landes Niedersachsen für die Entwicklung des ländlichen Raums finanziel unterstützt.

 

Mehr Informationen zum Förderprogramm:

Zum KLARA - Förderprogramm


Datei:
Logo KLARA
Zum KLARA - Förderprogramm


03. Jan 2026

Hochwasserschutz am Klosterbach / Varreler Bäke in der Gemeinde Stuhr

Der Ochtumverband und die Gemeinde Stuhr verbessern den Hochwasserschutz am Klosterbach / Varreler Bäke zwischen der Blockener Straße und der Grünen Straße (Einmündung des Moordeicher Wasserzuges) durch Deichbaumaßnahmen auf rd. 6,5 Km Länge sowie durch den Bau von zwei Hochwasserschöpfwerken und weiteren Ingennieurbauwerken. Der Hochwassserschutz wird nach Abschluss der Maßnahme für eine 100 - jährliches Hochwasserereignis sichergestellt sein.

 

Die Maßnahme wird aus Mitteln der Europäischen Union und das Landes Niedersachsen für die Entwicklung des ländlichen Raums finanziel unterstützt.

Kofinanziert durch die EU


26. Mai 2025

Energetische Sanierung des Geschäftstellengebäudes des Ochtumverbandes

Beschreibung:

 

Mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wird das Geschäftsstellengebäude des Ochtumverbandes im Programmgebiet Übergangsregion (ÜR) im Rahmen der Förderperiode 2021-2027 energetisch saniert.

Im Zuge der Maßnahme werden Dach, Fenster und Türen energetisch optimiert. Zusätzlich wird eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert sowie eine Wärmepumpe zur effizienten Wärmeversorgung eingebaut. Die Sanierung dient der Reduzierung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen und leistet somit einen Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Energieeffizienz.

Die Förderung erfolgt gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen.



05.

Aug.

2021

Ankündigung der Mitgliederversammlungen mit Wahl des Verbandsausschusses

Die Mitgliederversammlungen des Ochtumverbandes finden am 08.09.2021 und 09.09.2021 in der Werkhalle des Ochtumverbandes in Harpstedt, Danziger Str. 3, 27243 Harpstedt statt. Teilnehmer mögen sich  bitte in der Geschäftsstelle des Ochtumverbandes unter Tel.: 04244/9268-0 oder per Mail: info@ochtumverband.de anmelden. Die weiteren Informationen über die Versammlungen sind der anliegenden pdf-Datei zu entnehmen.


Datei:
Amtliche Bekanntmachung über die Mitgliederversammlungen des Ochtumverbandes


17. Juni 2020

SEPA Lastschrift

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgend können Sie sich das Formular für das SEPA Lastschriftverfahren herunter laden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Ochtumverband


Datei:
SEPA Lastschrift Formular

Datei:
Informationsblatt nach Artikel 13 DSGVO zur Einwilligung eines Sepa - Lastschriftmandates