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Gewässerausbau

Neben der Gewässerunterhaltung werden vom Ochtumverband auch Ausbau- maßnahmen an den Fließgewässern durchgeführt. Grundsätzlich sind Ausbaumaßnahmen an Gewässern nach dem Niedersächsischen Wassergesetz genehmigungspflichtig und bedürfen einer Planfeststellung oder einer Plangenehmigung. In früheren Zeiten verstand man unter Gewässerausbau i.d.R. die Steigerung der sogenannten hydraulischen Leistungsfähigkeit. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass die Fließgewässer in der Lage sind, mehr Wasser in einer bestimmten Zeit abzuführen. Häufig wurden dazu die Querschnittsprofile der Gewässer vergrößert und der Gewässerverlauf begradigt. So führten diese Ausbauten zu einem verbesserten Hochwasserschutz der angrenzenden Flächen. Naturschutzfachliche Belange wurden dabei kaum berücksichtigt (siehe s/w Foto rechts).

Dieser sozusagen klassische Gewässerausbau ist nicht mehr zeitgemäß. Beim Gewässerausbau werden heutzutage die naturschutzfachlichen Belange berücksichtigt. Deshalb spricht man auch vom naturnahen Gewässerausbau. Viele Ausbaumaßnahmen werden heute ausschließlich zur ökologischen Wertsteigerung des Gewässers durchgeführt. So wurden vom Ochtumverband in den letzten Jahren vielfältige Maßnahmen der naturnahen Gewässergestaltung durchgeführt.

Dazu zählen insbesondere:

• Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit (Bau von Fischaufstiegsanlagen und
  Sohlgleiten)
• Einbau von Strömungslenkern (Strukturverbesserung)
• Anpflanzung standortgerechter Gehölze
• Reduzierung der Geschiebe-/Sandfrachten in den Gewässern durch die Anlegung von
  Sandfängen
• Einbau von Kiesbänken (Strukturverbesserung)
• Rückbau (Wiederanbindung von Mäandern (Flussschleifen))

Im Rahmen der Durchführung dieser Maßnahmen ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der ordnungsgemäße Wasserabfluss auch während und nach der jeweiligen Ausbaumaßnahme sichergestellt bleibt. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die o.a. Maßnahmen nur im Einvernehmen mit den Eigentümern der Ufergrundstücke umzusetzen sind.

Die Finanzierung von Ausbau- maßnahmen erfolgt in der Regel durch Dritte (Land Niedersachsen, Bund und EU) und wird nicht über normalen jährlich erhobenen Mitgliedsbeiträge getragen.

Im Zuge der Umsetzung der EU – Wasserrahmenrichtlinie wird der naturnahen Gewässergestaltung in Zukunft noch mehr Bedeutung zukommen. Dies spiegelt sich auch in den Regelungen des Niedersächsischen Wassergesetzes wider. Erklärtes Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, in einem überschaubaren Zeitraum alle Gewässer mit einem Einzugsgebiet von mehr als 10 Km2; in einen besseren (guten) ökologischen Zustand zu überführen.

Historische Aufnahme
Historische Aufnahme

Delmesandfang im Bereich Schlutter
Delmesandfang im Bereich Schlutter

Naturnahe Delme Bereich Horstedt
Naturnahe Delme Bereich Horstedt